Informationen

Ablauf der Behandlung, Zweitsicht und Kassenabrechnung

Zweitsicht und Behandlungsbeginn

Die Ausbildungsbehandlungen erfolgen über die Institutsambulanz des Horst Eberhard Richter Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Gießen e. V., die nach § 117 SGB V zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ermächtigt ist.

Für eine Behandlung ist eine einmalige Vorstellung im Rahmen einer sogenannten Zweitsicht am Horst Eberhard Richter Institut in Gießen erforderlich. In diesem Gespräch wird gemeinsam geprüft, ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und welches Behandlungsformat geeignet erscheint.

Gerne berate ich Sie im Vorfeld zu diesem Schritt — nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit mir auf.

Kassenabrechnung

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten ist eine Kostenübernahme im Einzelfall mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung zu klären. Ich empfehle, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.

Mein Ausbildungsinstitut

Horst Eberhard Richter Institut

Horst Eberhard Richter Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Gießen e. V.

Adresse

Ludwigstraße 73
35392 Gießen

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